Sitzung: 28.03.2022 OR TTS/003/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0436/22
Beschluss:
Entsprechend § 17 Abs. 2a der Ortsteilverfassung – Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt – werden dem SV Töttelstädt 1990 e.V. finanzielle Mittel in Höhe von 600,00 EUR, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.