Vor Beginn der Sitzung werden durch die Ortsteilbetreuung die Nachweise zur Einhaltung der 3-G Regel, gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 8 i. V. m. § 8 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO, der anwesenden Teilnehmer kontrolliert.

 

Die Ortsteilbürgermeisterin eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungs- und fristgemäße Ladung der Ortsteilratsmitglieder sowie die Beschlussfähigkeit fest.