Sitzung: 24.03.2022 OR SAL/003/2022
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0256/22
Beschluss:
Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt werden der SG Salomonsborn 04 e.V. zur Anschaffung von Material und Ausstattung des Sportlerheims vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel i.H.v. 500,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Bereits getätigte Ausgaben, die dem Beschlussinhalt entsprechen, werden anerkannt.