Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19 (d) der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einer von ihr beauftragten Person für die Vorbereitung und Durchführung der Seniorenweihnachtsfeier, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel i.H.v. 350,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.