Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 17 (2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Kulturverein Frienstedt e.V., zur Vorbereitung und Durchführung der Kinderkirmes, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel i.H.v. 200,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für Bastel- und Dekorationsmaterial, zum Kauf von Preise, Präsenten und Süßigkeiten für die Kinder sowie für Kosten eines Rahmenprogrammes eingesetzt werden.