Sitzung: 08.03.2022 OR FRI/002/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0391/22
Beschluss
Entsprechend § 17
(2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden
dem Kulturverein Frienstedt e.V., zur Vorbereitung und Durchführung eines
Frühlingsfestes, vorbehaltlich der
Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel in Höhe von 100,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für Bastel- und Dekorationsmaterial, Blumen, Werbungskosten sowie zum Kauf von Süßigkeiten eingesetzt werden.