Beschluss:

 

Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, den in der Anlage befindlichen Entwurf der Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege[1], gültig für den Zeitraum vom 1. August 2022 bis 31. Juli 2023, öffentlich auszulegen.

 



[1] Der Entwurf der Bedarfsplanung liegt der Niederschrift als Anlage 1 bei.