Sitzung: 23.02.2022 OR WAL/002/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0322/22
Beschluss:
Entsprechend § 19 a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der stellvertretenden Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, zur Erfüllung/Wahrnehmung der Repräsentationsaufgaben finanzielle Mittel in Höhe von 450,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.