Sitzung: 09.03.2022 StR/002/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 1645/21
Beschluss
01
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan BUE219
"Übern Krautländern, Rudolstädter Straße, Dorfgebiet und öffentliche
Einrichtung" soll geändert werden.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung wird
entsprechend den zeichnerischen Festsetzungen gemäß Anlage 1 begrenzt.
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes
werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Sicherung der
Entwicklungsfähigkeit der wohnort- und somit der verbrauchernahen
Versorgung in Urbich sowie in den benachbarten Ortsteilen Dittelstedt,
Büßleben und Niedernissa;
- Ausschluss der
Neuansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungsrelevanten und sonstigen
zentrenrelevanten Kernsortimenten im bestehenden Bebauungsplan BUE219
"Übern Krautländern, Rudolstädter Straße, Dorfgebiet und öffentliche
Einrichtung";
- Herstellung
des Baurechts eines Einzelhandelsbetriebes mit nahversorgungsrelevanten
Kernsortimenten über einen gesonderten vorhabenbezogenen Bebauungsplan;
- Beschränkung
der Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungsrelevanten
Kernsortimenten in einem gesonderten vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf
solche Betriebe, die der Nah- und/ oder Gebietsversorgung dienen und die
keine negativen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche haben;
- Bewertung des
Vorliegens dieser Anforderungen nach dem "Grundsatz 1: Steuerung von
Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten" gemäß
Seite 133-137 des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 2017 der
Landeshauptstadt Erfurt.
02
Das Verfahren wird im vereinfachten
Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §
2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Auf die frühzeitige Unterrichtung und
Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB verzichtet.
(red. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.)