Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan BUE219 "Übern Krautländern, Rudolstädter Straße, Dorfgebiet und öffentliche Einrichtung" soll geändert werden.

Der Geltungsbereich der 2. Änderung wird entsprechend den zeichnerischen Festsetzungen gemäß Anlage 1 begrenzt.

 

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Sicherung der Entwicklungsfähigkeit der wohnort- und somit der verbrauchernahen Versorgung in Urbich sowie in den benachbarten Ortsteilen Dittelstedt, Büßleben und Niedernissa;
  • Ausschluss der Neuansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungsrelevanten und sonstigen zentrenrelevanten Kernsortimenten im bestehenden Bebauungsplan BUE219 "Ãœbern Krautländern, Rudolstädter Straße, Dorfgebiet und öffentliche Einrichtung";
  • Herstellung des Baurechts eines Einzelhandelsbetriebes mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten über einen gesonderten vorhabenbezogenen Bebauungsplan;
  • Beschränkung der Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten in einem gesonderten vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf solche Betriebe, die der Nah- und/ oder Gebietsversorgung dienen und die keine negativen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche haben;
  • Bewertung des Vorliegens dieser Anforderungen nach dem "Grundsatz 1: Steuerung von Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten" gemäß Seite 133-137 des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 2017 der Landeshauptstadt Erfurt.

 

02

Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13  Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB verzichtet.

 

(red. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.)