Sitzung: 09.03.2022 StR/002/2022
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 17, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 2423/21
Beschluss
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Kindertageseinrichtungen in ihrer Trägerschaft auf die Möglichkeit des Namenswahlrechts (§ 15a ThürKigaG) hinzuweisen. Im Zuge eines demokratischen Beteiligungsprozesses in den Einrichtungen kann hierzu eine individuelle Entscheidung getroffen werden.