Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 17, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Kindertageseinrichtungen in ihrer Trägerschaft auf die Möglichkeit des Namenswahlrechts (§ 15a ThürKigaG) hinzuweisen. Im Zuge eines demokratischen Beteiligungsprozesses in den Einrichtungen kann hierzu eine individuelle Entscheidung getroffen werden.