Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 19  d, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, für das Osterfest für Jung und Alt finanzielle Mittel in Höhe von 70,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Die bereitgestellten Mittel können u.a. zum Kauf von Süßigkeiten, Präsenten, Bastel- und Dekorationsmaterial verwenden werden.