Beschluss:
Die Ortsteilbürgermeisterin stellt aufgrund von Dringlichkeiten den Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Folgender Tagesordnungspunkt soll als Nachtrag zur Tagesordnung mit aufgenommen werden:
3.1. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung - Ortsteilbürgermeisterin Repräsentation Oster-Kaffeekonzert
Die Dringlichkeit wird mit der zeitnahen Verwendung der Mittel begründet.
Die Dringlichkeit wird einstimmig bestätigt. Somit wird die Tagesordnung um den Punkt 3.1 – Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – erweitert