Sitzung: 25.01.2022 OR ROH/001/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0170/22
Beschluss:
Entsprechend § 2 Abs.
2 Satz 2 der Betreiber- und Nutzungsordnung fĂĽr die Vergabe und Benutzung von
Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt vom 22. Juni 2016 werden
die Mieteinnahmen fĂĽr die Ausstattung und bauliche Unterhaltung des
Bürgerhauses gemäß § 8 Abs. 1 b der Ortsteilverfassung und unter Voraussetzung
der Bestätigung des Haushaltes verwendet.
Die geschäftsführende Dienststelle, hier D01 - Sachgebiet Ortsteilbetreuung, wird beauftragt den Beschluss entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 1 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt vom 22. Juni 2016 – vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes –umzusetzen und erforderliche Absprachen mit den Fachämtern zu führen.