Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Traditionsverein zu Rohda am Haarberg e.V., zur Vorbereitung und Durchführung des diesjährigen Osterspazierganges - vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes -  finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 EUR zur Verfügung gestellt. Sollte der Osterspaziergang nicht stattfinden, sollen diese Mittel stattdessen für Geschenke und Präsente für die Kinder des Ortes anlässlich des Osterfestes bereitgestellt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.