Sitzung: 13.01.2022 OR VIE/001/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 0085/22
Beschluss:
Entsprechend
§ 19 a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister
oder einem von ihm Beauftragten zur Erfüllung / Wahrnehmung der
Repräsentationsaufgaben, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, für die
Ausstattung eines Treffens mit ortsansässigen Vereinen (Benutzungsgebühr für
das Sportzentrum, Speisen und Getränke) finanzielle Mittel i.H.v. 300,00 EUR
zur Verfügung gestellt.
Die
ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden
Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.