Sitzung: 24.01.2022 OR EGS/001/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0059/22
Beschluss
Entsprechend § 19 a
und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm
Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben, vorbehaltlich der
Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel in Höhe von 1000,00 EUR zur
Verfügung gestellt.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.