Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 18 (d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Verein zur Förderung des Feuerwehrgedankens Erfurt-Hochheim e.V für Anschaffungen bzw. Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel in Höhe von 150,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Diese Mittel können verwendet werden für u a. die Jahresgebühr für die Alarmsoftware "Divera" zur Auswertung und Anzeige eines Einsatzes im Gerätehaus bei einer Alarmierung der Feuerwehr.

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.