Sitzung: 10.01.2022 OR HOH/001/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 0050/22
Beschluss:
Entsprechend
§ 18 (d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Verein zur Förderung des Feuerwehrgedankens
Erfurt-Hochheim e.V für Anschaffungen bzw. Ausgaben im Rahmen der
Vereinstätigkeit, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes, finanzielle
Mittel in Höhe von 150,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Diese
Mittel können verwendet werden für u a. die Jahresgebühr für die Alarmsoftware
"Divera" zur Auswertung und Anzeige eines Einsatzes im Gerätehaus bei
einer Alarmierung der Feuerwehr.
Die
ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden
Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.