Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 7, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Der Beschluss über die Billigung des Entwurfes für den Vorhaben- und Erschließungsplan SCH171 zum Bau eines Autohauses bei Schmira (Stadtratsbeschluss Nr. 83/94 vom 20.04.1994, bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt Nr. 09 am 06.05.1994) wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB aufgehoben.

 

02

Der Satzungsbeschluss für den Vorhaben- und Erschließungsplan SCH171 zum Bau eines Autohauses bei Schmira (Stadtratsbeschluss Nr. 141/94 vom 01.06.1994) wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB aufgehoben.

 

03

Für den Bereich östlich der Eisenacher Straße und nördlich der Straße Sandweg sowie westlich der Frienstedter Straße im Ortsteil Schmira soll gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan SCH741 "Schmira Nord" aufgestellt werden. Der Bereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches im Vorentwurf zum Bebauungsplan umgrenzt.

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

-          Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden, als Einzel- und Doppelhäuser, Reihenhäuser und Hausgruppen sowie wenige Mehrfamilienhäuser. Dabei ist eine gute Durchmischung der Bautypologien und Wohnformen zu berücksichtigen.

-          Des Weiteren ist vorgesehen, auf einer Fläche die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Einordnung sozialer Infrastruktur, z. B. betreutes Wohnen, Bäcker, Kaffee oder Friseur, zu schaffen.

-          Das Plangebiet Schmira – Nord ist mit den bestehenden Strukturen Schmiras und mit der umgebenden Landschaft sensibel zu verknüpfen. Ortsspezifische Besonderheiten, wie z.B. der „Domblick“ sind zur Bildung eines unverwechselbaren Quartierscharakters zu nutzen.

-          Die Erschließung soll durch neue Anbindungspunkte direkt an die Eisenacher Straße erfolgen. Bestehende Wohnstraßen (Frienstedter Str., Nordweg, Sandweg, Str. d. LPG 8. März) sind mit dem neuen Erschließungsnetz zu verknüpfen, zusätzliche Verkehrsbelastungen jedoch zu vermeiden.

-          Ein durchgrüntes Wohngebiet mit verkehrsberuhigten Straßenräumen soll Aufenthaltsbereiche für seine Bewohner schaffen, welche der Kommunikation und Identifikation dienen.

-          Die Verknüpfung des neuen Baugebiets soll mit den bestehenden Grünstrukturen, Eingrünung der neuen Siedlungsflächen zur Verbesserung des Landschaftsbildes und Schaffung behutsamer Ãœbergänge in die Agrarlandschaft durch breite Streifen Obstgehölze und Heckenstrukturen in den Hausgartenbereichen erfolgen.

-          Die speziellen abwassertechnischen Standortbedingungen hinsichtlich Vorflut und Topografie sind zu beachten. Es sind Flächen und Maßnahmen für die Regenrückhaltung vorzusehen. Der notwendige Abstand von der Eisenacher Straße für den Lärmschutz soll als Grünfläche genutzt werden.

 

04

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes SCH741 "Schmira Nord" in seiner Fassung vom 11.08.2021 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

05

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes und dessen Begründung durchgeführt.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

06

Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

 

07

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans SCH741 "Schmira Nord" wird eine Umlegung gemäß § 46 BauGB angeordnet.

 

08

Im weiteren Bebauungsplanverfahren ist die Thematik der Einordnung von E-Ladesäulen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie die Errichtung einer Lichtsignalanlage im Bereich der Haupterschließung von der Eisenacher Straße zu prüfen.

 

(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 1a bis 1c1 beigefügt.)