Sitzung: 26.01.2022 StR/001/2022
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 7, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1564/20
Beschluss
01
Der Beschluss über die Billigung
des Entwurfes für den Vorhaben- und Erschließungsplan SCH171 zum Bau eines
Autohauses bei Schmira (Stadtratsbeschluss Nr. 83/94 vom 20.04.1994, bekannt
gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt Nr. 09 am 06.05.1994) wird gemäß § 2 Abs.
1 Satz 1 BauGB aufgehoben.
02
Der Satzungsbeschluss für den
Vorhaben- und Erschließungsplan SCH171 zum Bau eines Autohauses bei Schmira
(Stadtratsbeschluss Nr. 141/94 vom 01.06.1994) wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1
BauGB aufgehoben.
03
Für den Bereich östlich der
Eisenacher Straße und nördlich der Straße Sandweg sowie westlich der
Frienstedter Straße im Ortsteil Schmira soll gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der
Bebauungsplan SCH741 "Schmira Nord" aufgestellt werden. Der Bereich
wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches im
Vorentwurf zum Bebauungsplan umgrenzt.
Mit dem Bebauungsplan werden
folgende Planungsziele angestrebt:
-
Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden,
als Einzel- und Doppelhäuser, Reihenhäuser und Hausgruppen sowie wenige
Mehrfamilienhäuser. Dabei ist eine gute Durchmischung der Bautypologien und
Wohnformen zu berücksichtigen.
-
Des
Weiteren ist vorgesehen, auf einer Fläche die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Einordnung sozialer Infrastruktur, z. B. betreutes
Wohnen, Bäcker, Kaffee oder Friseur, zu schaffen.
-
Das
Plangebiet Schmira – Nord ist mit den bestehenden Strukturen Schmiras und mit
der umgebenden Landschaft sensibel zu verknüpfen. Ortsspezifische
Besonderheiten, wie z.B. der „Domblick“ sind zur Bildung eines unverwechselbaren
Quartierscharakters zu nutzen.
-
Die
Erschließung soll durch neue Anbindungspunkte direkt an die Eisenacher Straße
erfolgen. Bestehende Wohnstraßen (Frienstedter Str., Nordweg, Sandweg, Str. d.
LPG 8. März) sind mit dem neuen Erschließungsnetz zu verknüpfen, zusätzliche
Verkehrsbelastungen jedoch zu vermeiden.
-
Ein
durchgrüntes Wohngebiet mit verkehrsberuhigten Straßenräumen soll
Aufenthaltsbereiche für seine Bewohner schaffen, welche der Kommunikation und
Identifikation dienen.
-
Die
Verknüpfung des neuen Baugebiets soll mit den bestehenden Grünstrukturen,
Eingrünung der neuen Siedlungsflächen zur Verbesserung des Landschaftsbildes
und Schaffung behutsamer Übergänge in die Agrarlandschaft durch breite Streifen
Obstgehölze und Heckenstrukturen in den Hausgartenbereichen erfolgen.
-
Die
speziellen abwassertechnischen Standortbedingungen hinsichtlich Vorflut und
Topografie sind zu beachten. Es sind Flächen und Maßnahmen für die
Regenrückhaltung vorzusehen. Der notwendige Abstand von der Eisenacher Straße
für den Lärmschutz soll als Grünfläche genutzt werden.
04
Der Vorentwurf des
Bebauungsplanes SCH741 "Schmira Nord" in seiner Fassung vom
11.08.2021 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.
05
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung
des Vorentwurfes des Bebauungsplanes und dessen Begründung durchgeführt.
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB
werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
06
Der Flächennutzungsplan ist im
Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
07
Für den Geltungsbereich des
Bebauungsplans SCH741 "Schmira Nord" wird eine Umlegung gemäß § 46
BauGB angeordnet.
08
Im weiteren Bebauungsplanverfahren ist die
Thematik der Einordnung von E-Ladesäulen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
sowie die Errichtung einer Lichtsignalanlage im Bereich der Haupterschließung
von der Eisenacher Straße zu prüfen.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 1a bis 1c1 beigefügt.)