Sitzung: 26.01.2022 StR/001/2022
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1205/21
Beschluss
01
Dem Antrag auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 25.06.2021 für das
Vorhaben "Wohnviertel Greifswalder Straße" wird gemäß § 12
Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das
Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.
02
Für einen Teilbereich östlich Greifswalder
Straße soll gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB
i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der
vorhabenbezogene Bebauungsplan JOV753
"Wohnviertel Greifswalder Straße" aufgestellt werden. Der
Bereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches
im Vorentwurf zum Bebauungsplan umgrenzt.
Mit dem Bebauungsplan werden folgende
Planungsziele angestrebt:
- Schaffung eines Wohnquartiers mit angemessenem Wohnumfeld,
hoher Wohnqualität und guter sozialer Brauchbarkeit mit unterschiedlichen
Wohnformen und -größen
- Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses des baulichen
Realisierungswettbewerbes und Schaffung von ca. 470 bis 480 Wohneinheiten und
einer Kindertagesstätte
- Unterbringung des ruhenden Verkehrs in Tiefgaragen
- Gewährleistung von durchgrünten und im Wesentlichen
autofreien Wohnbereichen und Innenhöfen
- Umsetzung notwendiger Umweltschutzmaßnahmen, insbesondere
des Lärmschutzes
- Sicherung der öffentlichen Durchwegung
Mit dem Bebauungsplan sollen die
Erhaltungs- und Sanierungsziele der Sanierungssatzung KRV421 "Äußere
Oststadt" gebietsbezogen konkretisiert werden.
Im weiteren Bauleitplanverfahren ist
abzuprüfen, ob die Einordnung von Flächen für 1-2 kleine
Mobilitätsstationen/-punkte mit
Sharing-Angeboten für Lastenräder und Kraftfahrzeuge im Baugebiet JOV753
umgesetzt werden kann.
03
Der Vorhaben- und Erschließungsplan JOV753
in seiner Fassung vom 16.11.2021 (Anlage 2) und die Vorhabenbeschreibung
(Anlage 3) werden als Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und
dessen Begründung gebilligt.
04
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch
öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes JOV753 "Wohnviertel Greifswalder Straße" und
dessen Begründung durchgeführt.
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1
BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
(red. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 5a bis 5c beigefügt.)