Sitzung: 12.01.2022 OR STO/001/2022
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0019/22
Beschluss:
Entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 2 der Betreiber- und Nutzungsordnung fĂŒr die Vergabe und Benutzung von RĂ€umen in BĂŒrgerhĂ€usern der Landeshauptstadt Erfurt vom 22. Juni 2016 werden die Mieteinnahmen fĂŒr die Ausstattung und bauliche Unterhaltung des BĂŒrgerhauses gemÀà § 8 Abs. 1 b der Ortsteilverfassung und unter Voraussetzung der BestĂ€tigung des Haushaltes verwendet.
Die geschĂ€ftsfĂŒhrende Dienststelle, hier D01 - Sachgebiet Ortsteilbetreuung, wird beauftragt den Beschluss entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 1 der Betreiber- und Nutzungsordnung fĂŒr die Vergabe und Benutzung von RĂ€umen in BĂŒrgerhĂ€usern der Landeshauptstadt vom 22. Juni 2016, vorbehaltlich der BestĂ€tigung des Haushaltes 2022, umzusetzen und erforderliche Absprachen mit den FachĂ€mtern zu fĂŒhren.