Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19 a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes 2022, finanzielle Mittel in Höhe von 2.000,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.