Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 19 a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden, vorbehaltlich der Bestätigung des Haushaltes 2022, der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben finanzielle Mittel in Höhe von 100,00 EUR zur Verfügung gestellt.