Beschluss:

Für Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten (Instandsetzungsarbeiten Sportplatz Kerspleben) werden dem Erfurter Sportbetrieb gemäß § 4 i. V. m. § 6 (a) der Ortsteilverfassung (Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt) 4.000,00 EUR zur Verfügung gestellt.