Sitzung: 15.12.2021 StR/008/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1799/21
Beschluss
01
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu
prüfen, ob für getrennt lebende Sorgeberechtigte, von denen eine Sorgeberechtigte/ ein Sorgeberechtigter den
Hauptwohnsitz in Erfurt hat, deren Kinder mit Hauptwohnsitz außerhalb von
Erfurt gemeldet sind, der
Familienpass der Landeshauptstadt Erfurt gewährt werden kann. Dabei sind die zu
erwartenden finanziellen und personellen Auswirkungen darzustellen.
02
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu
prüfen, ob die Möglichkeit besteht, den Familienpass direkt auf den Namen des
Kindes auszustellen.
03
Die Ergebnisse sind in den zuständigen
Gremien bis Ende des ersten Quartals 2022 vorzulegen.