Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob für getrennt lebende Sorgeberechtigte, von denen eine Sorgeberechtigte/ ein Sorgeberechtigter den Hauptwohnsitz in Erfurt hat, deren Kinder mit Hauptwohnsitz außerhalb von Erfurt gemeldet sind, der Familienpass der Landeshauptstadt Erfurt gewährt werden kann. Dabei sind die zu erwartenden finanziellen und personellen Auswirkungen darzustellen.

 

02

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, den Familienpass direkt auf den Namen des Kindes auszustellen.

 

03

Die Ergebnisse sind in den zuständigen Gremien bis Ende des ersten Quartals 2022 vorzulegen.