Sitzung: 15.12.2021 StR/008/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 1, Enthaltungen: 8, Befangen: 0
Vorlage: 2226/21
Beschluss
Die Einführung einer Hauptsatzungsregelung in Umsetzung des § 36a der
Thüringer Kommunalordnung erfolgt nach Klärung der notwendigen Voraussetzungen.
Der Stadtrat wird zum Ende des ersten Halbjahres 2022 über den Arbeitsstand
informiert, sofern bis dahin eine Hauptsatzungsergänzung nicht vorgelegt wird.