Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 1, Enthaltungen: 8, Befangen: 0

Beschluss

 

Die Einführung einer Hauptsatzungsregelung in Umsetzung des § 36a der Thüringer Kommunalordnung erfolgt nach Klärung der notwendigen Voraussetzungen. Der Stadtrat wird zum Ende des ersten Halbjahres 2022 über den Arbeitsstand informiert, sofern bis dahin eine Hauptsatzungsergänzung nicht vorgelegt wird.