Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Entsprechend § 17 Abs. 2a, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Heimatverein Vieselbach-Wallichen e.V. finanzielle Mittel i.H.v. 1200,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u.a. Anschaffung von Bänken zur Ortsgestaltung und Materialkosten für die Reparatur des Daches der Hütte an den Brauereiteichen) bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.