Sitzung: 24.11.2021 OR VIE/008/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2348/21
Beschluss:
Entsprechend
§ 17 Abs. 2a, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem
Heimatverein Vieselbach-Wallichen e.V. finanzielle Mittel i.H.v. 1200,00 EUR
zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der
Vereinstätigkeit (u.a. Anschaffung von Bänken zur Ortsgestaltung und
Materialkosten für die Reparatur des Daches der Hütte an den Brauereiteichen)
bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.