Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Zusätzlich zum Beschluss 1707/21 vom 27.09.2021 werden entsprechend §17 (2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt dem Kirmesverein Schmira e.V. zur Vorbereitung und Durchführung des Oktoberfestes, weitere finanzielle Mittel i.H.v. 1200,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für die musikalische Umrahmung, Werbungskosten, Kosten der GEMA, Versicherung und mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Kosten eingesetzt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.