Sitzung: 23.11.2021 OR SCH/008.2/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2330/21
Beschluss
Zusätzlich zum
Beschluss 1707/21 vom 27.09.2021 werden entsprechend §17 (2a) i.V.m. § 18 (b),
Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt dem Kirmesverein Schmira e.V. zur
Vorbereitung und Durchführung des Oktoberfestes, weitere finanzielle Mittel
i.H.v. 1200,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für die
musikalische Umrahmung, Werbungskosten, Kosten der GEMA, Versicherung und mit
der Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Kosten eingesetzt werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.