Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Zusätzlich zum Beschluss 2124/21 vom 01.11.2021 werden entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt zur Anschaffung von beweglichem Anlagevermögen (u.a. Stehtische, Barhocker, Stuhl-/ Rollstuhlrampe, diverse Hinweisschilder Parken verboten etc., Pavillons), weitere finanzielle Mittel i.H.v. 275,00 EUR, zur Verfügung gestellt.