Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.)    Die DS 0954/21 – Wiesenhügelfest 2021 – wird hinsichtlich des ausgefallenen Festes aufgehoben.

2.)    Entsprechend § 17 (2) a i.V.m. § 18 b) werden dem Bürgerverein Initiative Wiesenhügel e. V.  für entstandene Aufwendungen finanzielle Mittel in Höhe von 2.050,00 Euro zur Verfügung gestellt.

3.)    Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

4.)    Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.