Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: keine, Enthaltungen: keine

  1. Die mit Beschluss 0871/21 zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel für Repräsentationsaufgaben des Ortsteilbürgermeisters gem. §19 Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt (Ortsteilverfassung) werden auf 250,00 EUR festgesetzt.
  2. Der Förderverein Tiefthal e.V. erhält gem. §17 Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt 2.663,91 EUR für Ausgaben, welche im Zusammenhang mit der  Instandsetzung bzw. Renovierung der Vereinsräume zusammenhängen (hier: Kosten Werkzeugausleihe und Kosten Baustrom/Notstrom).
  3. Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt