Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Walterslebener Ortsverein e. V., für die Anschaffung von beweglichem Anlagevermögen (u.a. Kaffeemaschine, Laptop, Kabeltrommel, Lichterketten, Externe Festplatte, Druckerpatronen, Computermaus, Klappboxen und sonstigen Technikzubehör) und den Erwerb von Fußbodenbelag für die Renovierung seiner Vereinsräume, finanzielle Mittel in Höhe 2.925,86 EUR zur Verfügung gestellt.