Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: keine, Enthaltungen: keine

  1. Entsprechend §4 i. V. m. §8 (1) b) der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Fachamt zur Beschaffung beweglichen Anlagevermögens für das Bürgerhaus 1.300,00 EUR zur Verfügung gestellt.
  2. Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.