Sitzung: 17.11.2021 OR BUE/008/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2274/21
Beschluss:
Entsprechend
§ 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Burschenverein
1890 e.V. Büßleben für die musikalische Umrahmung des Kirchweihfestes
finanzielle Mittel in Höhe von 750,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die
ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden
Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.