Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Burschenverein 1890 e.V. Büßleben für die musikalische Umrahmung des Kirchweihfestes finanzielle Mittel in Höhe von 750,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.