Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19 (a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten, finanzielle Mittel i.H.v. 180,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die finanziellen Mittel können für die Bereitstellung von u.a. von Speisen und Getränke einer Veranstaltung des Ortsteils (hier: Fertigstellung der Straße "Ziehgasse") eingesetzt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.