Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Gemäß § 16 i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister in Zusammenarbeit mit der Kirmesgesellschaft Azmannsdorf für die Vorbereitung und Durchführung der bereits stattgefundenen Kirmesveranstaltung finanzielle Mittel (u.a. Anschaffung Banner, Kinderkirmesshirts, Jubiläumsgeschenke, Gebühren, Fichten, Blumensträuße, Kirmesjacken und Lichterketten) i.H.v. 715,71 EUR zur Verfügung gestellt.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.