Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 16 i.V.m. § 11, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Ortsteilbürgermeister oder einer von ihm beauftragten Person finanzielle Mittel i.H.v. 250,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die finanziellen Mittel können u.a. für den verauslagten Kraftstoff verwendet werden, welcher bei Arbeitseinsätzen zur Verschönerung des Ortsbildes benötigt wurde.