Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 16 i.V.m. § 17 (2) a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Perspektiv e. V. zur Anschaffung von Technikgeräten (u. a. Karaokebox, Smart TV, Laptop und eines Druckers), finanzielle Mittel in Höhe von 783,00 Euro zur Verfügung gestellt.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

 

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.