Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: keine, Enthaltungen: keine

  1. Für die Fortsetzung der Sanierung des Nebengebäudes am Bürgerhaus Kühnhausen werden dem Fachamt gem. § 4 i.V.m. § 8 der Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt (Ortsteilverfassung), weitere finanzielle Mittel in Höhe von 2.486,00 EUR zur Verfügung gestellt.
  2. Zuzüglich der Restmittel aus Beschluss 0518/21 in Höhe von 85,29 EUR stehen somit 2.571,29 EUR für diesen Verwendungszweck zur Verfügung.