Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 18 (d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Bürger und Traditionsverein Bischleben-Stedten e.V., finanzielle Mittel i.H.v. 500,00 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen/Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u. a. Vorbereitung und Durchführung des Weihnachtsmarktes für die Veranstaltung betreffenden Gebühren, Speisen, Getränke und Dekorationsmaterial) eingesetzt werden.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.