Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 19(d) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der  Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben bei den Veranstaltungen  Kinder-  und Seniorenweihnachtsfeier, des Weihnachtsmarktes sowie der "lebendiger Adventskalender", finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 EUR zur Verfügung  gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für Deko- und Bastelmaterial, Geschenke für die Kinder, Süßigkeiten, Weihnachtsgebäck, Kaffee, zum Kauf eines Weihnachtsbaumes sowie für die kulturelle Umrahmung eingesetzt werden.

Die Überreichung von Präsenten, Geschenken, Süßigkeiten, Weihnachtsgebäck u.a. an Kinder und Senioren ist möglich. 

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.