Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Ortsteilbürgermeister oder einer von ihm beauftragten Person finanzielle Mittel i.H.v. 200,00 EUR u.a. zum Kauf von Farbe für dringliche Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen im Bürgerhaus zur Verfügung gestellt.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.