Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Dem Verein der Kinder- und Jugendförderung Vieselbach e.V. werden entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, finanzielle Mittel in Höhe von 900,00 EUR für u. a.

  1.  Anschaffung von Spiel- und Sportgeräten für die Hortbetreuung der GS Vieselbach
  2. Anschaffung von Sonnenschutzrollos in der Containerschule Vieselbach
  3. Auftritt eines Märchenerzählers zum Nikolaus in der GS Vieselbach
  4. Kleine Nikolausgeschenke für die Grundschule

zur Verfügung gestellt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.