Sitzung: 11.11.2021 OR NIE/008/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2217/21
Beschluss:
Entsprechend § 4(3) i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (u.a. Grill und Zubehör), finanzielle Mittel i.H.v. 800,00 EUR, zur Verfügung gestellt.