Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: keine, Enthaltungen: keine

  1. Die Beschlüsse 0344/21 und 1333/21 (Repräsentationsaufgaben der Ortsteilbürgermeisterin) werden auf die tatsächlich benötigte Höhe von 570,00 EUR festgesetzt.
  2. Dem FSV Kühnhausen e.V. werden gem.§17, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt (Ortsteilverfassung)finanzielle Mittel in Höhe von 489,13 EUR für Schiedsrichterkosten, Anschaffung von Trainingsmitteln (Bälle, Kleinmaterial, Equipment zur Trainingsunterstützung) sowie die Anschaffung von Trainings- und Spielerkleidung zur Verfügung gestellt.