Sitzung: 10.11.2021 OR MAR/008/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2188/21
Beschluss:
Entsprechend
§ 17 Abs. 2a, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Verein
Sport-Freunde Marbach e.V. finanzielle Mittel i.H.v. 600,00 EUR zur Verfügung
gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der
Vereinstätigkeit (u.a. zur Anschaffung und Anbringung von Pfosten für
Netzanlage, Trainingsbekleidung und Trainingsbälle) eingesetzt werden.
Die
ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden
Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.