Beschluss

 

Die vorliegende Entwurfsplanung für das Vorhaben Nottlebener Straße/ Alter Bahnhofsweg/ Zimmernsupraer Straße in Ermstedt (Anlage 1 – 7)[1] wird im Sinne des §10 Abs. 3 ThürGemHV beschlossen und bildet damit die Grundlage für die weiteren Planungsphasen und die Ausschreibung der Bauleistungen.

 

 

 



[1]

Die Anlagen  sind der Niederschrift als Anlagen 5-11 beigefügt.