Sitzung: 09.11.2021 OR GOT/008/2021
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2186/21
Beschluss:
Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der
Stadt Erfurt, werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einer von Ihr
beauftragten Person, zur Anschaffung von Material für
Reparaturarbeiten an der Theke, sowie zur Anschaffung von
Ausstattungsgegenständen für das Bürgerhaus (u.a. Ersatzbeschaffung Geschirr,
Farbe und Wachstuch), finanzielle Mittel i.H.v. 300,00 EUR, zur Verfügung gestellt.
Die
ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden
Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.