Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einer von Ihr beauftragten Person, zur Anschaffung von Material für Reparaturarbeiten an der Theke, sowie zur Anschaffung von Ausstattungsgegenständen für das Bürgerhaus (u.a. Ersatzbeschaffung Geschirr, Farbe und Wachstuch), finanzielle Mittel i.H.v. 300,00 EUR, zur Verfügung gestellt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.