Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.)    Entsprechend § 4 i. V. mit § 8 (1) b) der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Verwaltungsbüro Wiesenhügel finanzielle Mittel in Höhe von 535,66 Euro zur Verfügung gestellt.

2.)    Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.