Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Aus Mitteln des Bundesprogramms "Aufholen nach Corona" erfolgt in den Schuljahren 2021/2022 und 2022/2023 eine Aufstockung der Förderung vorhandener Angebote der Schulsozialarbeit laut Kinder- und Jugendförderplan um insgesamt 4 VbE sowie Sachkosten gemäß den geltenden Förderrichtlinien.

 

02

Die zusätzlichen Personalressourcen werden den Trägern der Schulsozialarbeit wie folgt zugeordnet:

MitMenschen e. V.                                                                                                       0,5 VbE

AIDS-Hilfe Thüringen e. V.                                                                                          1,0 VbE

Anschubladen e. V./MitMenschen e. V. (Trägerverbund)                             1,25 VbE

PERSPEKTIV e. V.                                                                                                            1,25 VbE

 

03

Die Förderung erfolgt zeitlich befristet bis zum 31.07.2023.

 

04

Die Förderung erfolgt unter Vorbehalt der Mittelbereitstellung seitens des Freistaates Thüringen.