Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 19 i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden der  Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben bei der Veranstaltung zur Aufstellung des Weihnachtsbaumes und des Weihnachtsmarktes, finanzielle Mittel in Höhe von 1500,00 EUR zur Verfügung  gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für Süßigkeiten für Kinder, Deko- und Bastelmaterial eingesetzt werden. 

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.